Gesetzliche Gewährleistung

Für alle Waren, die Sie bei NATURFACTOR kaufen, gilt das gesetzliche Gewährleistungsrecht der Europäischen Union. Die nachstehende Mitteilung ist von der Europäischen Kommission vorgegeben (Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Anhang I) und wird unverändert wiedergegeben.

Harmonisierte Mitteilung der Europäischen Union über das gesetzliche Gewährleistungsrecht: Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
Harmonisierte Mitteilung über das gesetzliche Gewährleistungsrecht – Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960, Anhang I.

Weitere Informationen zu Ihren Rechten in Ihrem Land finden Sie im Portal „Ihr Europa“ unter europa.eu/youreurope/garantien oder über den QR-Code in der Mitteilung.

Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Ware erhalten?

  1. Melden Sie uns das Problem so bald wie möglich – per E-Mail an concierge@naturfactor.life.
  2. Legen Sie einen Kaufnachweis vor, z. B. Ihre Rechnung oder die Bestellbestätigung.

Wir prüfen Ihre Meldung und bieten Ihnen die gesetzlich vorgesehene Abhilfe an – kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung, in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder die vollständige Erstattung des Kaufpreises.

Gewerbliche Haltbarkeitsgarantie

Für unsere Produkte besteht keine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie des Herstellers von mehr als zwei Jahren. Eine harmonisierte Kennzeichnung („GARAN“) nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2025/1960 ist daher nicht anzugeben. Ihre gesetzlichen Gewährleistungsrechte bleiben davon unberührt.

Ergänzende Regelungen finden Sie in Ziffer 8 unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.